Nicht jeder Arbeitnehmer hat das Glück, nah an seiner Arbeitsstätte zu wohnen. Für Arbeitnehmer oder Selbständige, die täglich mehrere Kilometer zurücklegen müssen um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, gibt es die Kilometerpauschale. Für Fahrten mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, können die Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Die Fahrten müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der höchste Satz, der geltend gemacht werden kann, ist die Pauschale für das Auto von 30 Cent je Kilometer. In der Steuererklärung muss bei der Angabe der Kilometerzahl immer der kürzeste Weg für die Berechnung angesetzt werden, Umwege werden nicht berücksichtigt. Die Angabe der Kilometer wird vom Finanzamt in der Regel einfach mit einem Routenplaner überprüft. Falsche Angaben lohnen sich hier nicht - im schlimmsten Falle kann eine zu hoch angesetzte Kilometerzahl eine Strafanzeige nach sich ziehen. Derzeit können wieder alle Pendler von der Kilometerpauschale profitieren auch wenn nur kurze Wegstrecken zurückgelegt werden müssen.